Fahrschulklassen

Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus:

Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t , max. 8 Sitzplätze
   ohne Führersitz
- Einschluss der Klasse AM, L
- Mindestalter 17 / 18 Jahre

Führerscheinklasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
   oder Sattelanhänger
- Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Mindestalter 17 / 18 Jahre

Führerscheinklasse B96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- Anhänger über 750 kg
- Fahrzeugkombination über 3500 kg,
   aber max. 4250 kg
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Mindestalter 17 / 18 Jahre

Führerscheinklasse B196

Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

  • Verhältnis Leistung zu Leermasse
    max. 0,1 kW / kg
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B (länger als 5 Jahre)

Führerscheinklasse A

Krafträder mit mehr als 50cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
     - Hubraum über 50 cm ³
        (bei Verbrennungsmotoren) oder
     - bbH über 45 km/h und
        einer Leistung über 15 kW
     - bei zweijährigem Vorbesitz nur praktische,
        aber keine theoretische Prüfung
-Einschluss der Klassen AM, A 1, A 2
-Mindestalter 20 J. bei Aufstieg von A 2 auf A
-Mindestalter 21 J. für Trikes
-Mindestalter 24 J. bei Direkteinstieg

Führerscheinklasse A2

Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von max. 0,2 kW/ kg
- Einschluss der Klassen AM, A 1
- Mindestalter 18 Jahre

Führerscheinklasse A1

Krafträder mit max. 125 cm ³ und einer Leistung von max. 11 kW
- Verhältnis von Leistung / Leergewicht
   von max. 0,1 kW/ kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum über 50 cm ³ (bei
   Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
- Einschluss der Klassen AM
- Mindestalter 16 Jahre

Führerscheinklasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei
   Verbrennungsmotoren
- Leistung max. 4 KW bei Elektromotoren

Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei
   Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 KW bei
   Diesel- / Elektromotoren

Vierrädrige Leicht- Kfz
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei
   Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW
   bei Diesel- / Elektromotoren
- Leermasse max. 350 kg
- Mindestalter 15 Jahre

Führerscheinklasse L

Zugmaschinen für land- und
   forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger max. 25 km/h
Selbst fahrende Arbeitsmaschinen
und Stapler

- bbH max. 25 km/h - auch mit Anhänger
- Mindestalter 16 Jahre